Die Eventmodule der Firma Adler professional Sound & Light sind nach den geltenden europäischen
Richtlinien gebaut und getestet.
Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Sach- und Personenschäden während des gesamten
Mietzeitraumes. Es liegt in der Verantwortung des Mieters der Verkehrssicherungspflicht
nachzukommen, eine geeignete Versicherung abzuschließen und alle benötigten Genehmigungen
beim Einsatz in öffentlichem Raum einzuholen.
Beim Auf-/Abbau und während des gesamten Betriebes der Eventmodule müssen alle
Richtlinien dieser Sondermietbedingungen eingehalten werden.
§ Das elektrische Gebläse muss vor Inbetriebnahme auf äußerliche Beschädigungen überprüft
werden. Ist das Gebläse beschädigt, darf es nicht verwendet werden!
§ Der Stromanschluss muss der geltenden VDE Norm entsprechen und geerdet sein.
§ Die Anschlussleitung sowie alle Steckverbinder müssen Spritzwassergeschützt mindestens
Schutzart IP44 ausgeführt sein.
§ Die Eventmodule dürfen nur auf einem freien, ebenen Untergrund aufgestellt werden. Es ist
darauf zu achten, dass sich keine Steine oder spitzen Gegenstände unter dem Eventmodul
befinden.
§ Es ist eine geeignete Unterlage z.B. eine dicke Plane zwischen Untergrund und Eventmodul zu
verwenden. Der Aufstellort darf ein maximales Gefälle von 5% nicht übersteigen!
§ Es ist darauf zu achten, dass das Gebläse während des gesamten Betriebs läuft und mit dem
Luftschlauch fest verbunden ist. Ein Zugriff auf das Gebläse und dessen Stromversorgung durch
Dritte ist untersagt.
§ Eine Verwendung des Eventmoduls bei schlechten Witterungsverhältnissen z.B. Niederschlag,
starkem Wind, etc ist untersagt.
§ Bei Druckabfall z.B. durch abschalten des Gebläses oder herausrutschen des Luftschlauchs ist
das Eventmodul sofort zu verlassen, insbesondere während der Auf- und Abbauphase.
§ Das Eventmodul muss während des gesamten Betriebes durch eine geeignete, nüchterne
Aufsichtsperson im Erwachsenen Alter betreut werden. Die Aufsichtsperson muss den sicheren
Betrieb überwachen, muss Sorge dafür tragen, dass je nach Alter nicht zu viele Personen
zeitgleich das Eventmodul betreten und dass die Seiten- und Rückwände nicht erklettert werden.
§ Das Eventmodul darf nicht mit Schuhen betreten werden.
§ Das Eventmodul wird stets in sauberem, einwandfreiem Zustand übergeben. Für verschmutzte
Eventmodule berechnen wir 80,00€ inkl. MwSt Reinigungsgebühr. Beschädigungen werden nach
Aufwand berechnet.
§ Das Eventmodul darf mit Lebensmitteln, spitzen oder sperrigen Gegenstände nicht betreten
werden.Es soll nach Möglichkeit kein Schmuck und keine Halsbänder getragen werden um
Verletzungen zu vermeiden.
Desweiteren gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen die wir Ihnen auf Wunsch gerne
zusenden.